- Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von 400 Euro auf 800 Euro angehoben
- Die Umsatzgrenze für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmern in der Umsatzsteuer wird von 30.000 auf 35.000 (netto) angehoben.
- Für Kleinunternehmer (Umsatz bis 35.000 Euro netto) soll in der Einkommensteuer eine neue Pauschalierung geschaffen werden. Bisher 6 oder 12%, neu sollen dann 20 oder 45% sein
- Senkung der KV in der SVA von 7,5% auf 6,8%
- Negativ-Steuern werden erhöht
- ab 1.7.2020 kommt das „Finanzamt Österreich“, außerdem wird es dann ein eigenes FA für Großbetriebe geben